Nach der Debatte um die Nominierung von Autorinnen und Autoren in den fiktionalen Werkkategorien des Deutschen Fernsehpreises Anfang dieses Jahres erfolgte im Vorfeld der Verleihung 2018 eine Änderung der Nominierungspraxis. Nun haben die Beiräte beschlossen, die entsprechend geänderten Modalitäten auch künftig beizubehalten. Hiermit setzen die Stifter des Deutschen Fernsehpreises ein weiteres Zeichen für die Wertschätzung, die sie der Arbeit der Autorinnen und Autoren entgegenbringen. Daher werden in den fiktionalen Werkkategorien auch künftig Autorinnen und Autoren gemeinsam mit Produzentinnen und Produzenten, Redakteurinnen und Redakteuren sowie Regisseurinnen und Regisseuren stellvertretend für das gesamte Team nominiert. Darüber hinaus bleibt es bei der Personalkategorie „Bestes Drehbuch“, die seit jeher die besonderen Leistungen von Autorinnen und Autoren würdigt.